Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.
Metzgplatz 3
86150 Augsburg
Tel.: 089 / 350 40 796

Geschäftsordnung des Eine Welt Netzwerks Bayern

(zuletzt geändert am 18.10.2008)

Die Geschäftsordnung gilt nur für die Mitgliederversammlungen des Eine Welt Netzwerk Bayern. Für alle übrigen Treffen des Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. können sich die Anwesenden Mitglieder auf andere Verfahren einigen.

  1. Mitgliederversammlungen des Eine Welt Netzwerk Bayern sind öffentlich.
  2. Die Mitgliederversammlung beginnt mit der Eröffnung durch einen Vorstand und endet mit der Schließung durch einen Vorstand.
  3. Anträge zur Tagesordnung können bis zur Verabschiedung der Tagesordnung schriftlich oder mündlich eingebracht werden.
  4. Die Beitrittserklärung erfolgt formlos, schriftlich durch das neu aufzunehmende Mitglied an den Vorstand. Der Austritt erfolgt ebenfalls formlos, schriftlich an den Vorstand.
  5. Die Aufnahme neuer Mitglieder ist vor allen anderen Wahlen durchzuführen. Neue Mitglieder sind ab dem Moment der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Die Aufnahme geschieht in der Reihenfolge des Eintreffens der Beitrittserklärung beim Vorstand. (Förder-)Mitglieder sind dann aufgenommen, wenn die Zahl der abgegebenen Ja-Stimmen der Mehrheit der (stimmberechtigten) Anwesenden entspricht.
  6. Der Antrag auf die Reduzierung des Beitrages gemäß §6 der Satzung erfolgt formlos, aber mit kurzer Begründung. Die Reduzierung ist jährlich zu beantragen. Der Antrag sollte in schriftlicher Form eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand vorliegen.
  7. Um sicherzustellen, dass nur stimmberechtigte Anwesende an Abstimmungen teilnehmen, gibt der Vorstand für die Mitgliederversammlungen Stimmkarten aus.
  8. Abstimmungen finden in der Regel durch das Handzeichen statt. Schriftliche und geheime Abstimmungen finden nur dann statt, wenn dies von mindestens einem Stimmberechtigten beantragt wird.
  9. Das Verfahren zur Vorstandswahl wird folgendermaßen durchgeführt:
    • Die Wahl des Vorstandes wird durch eine "Wahlleiter" durchgeführt, den die Mitgliederversammlung aus den Anwesenden auswählt.
    • Die Stimmberechtigten beraten über die Anzahl der Vorstände
    • Analog zu den fünf "Säulen" des Eine Welt Netzwerk Bayern (Nord-Süd-Foren und lokale Netzwerke; entwicklungspolitische Initiativen; Weltläden; bayernweit operierende Organisationen; Kirchliche Organisationen) sollte auch für den Vorstand die Anzahl fünf angestrebt werden. Dabei sollte sich jede der fünf "Säulen" im Vorstand ausreichend vertreten fühlen können.
    • Alle Anwesende dürfen Vorschläge für die Kandidaten zur Vorstandswahl machen. Es darf jeder Anwesende vorgeschlagen werden. Es müssen mindestens so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie Vorstände gewählt werden sollen.
    • Die Bereitschaft zur Kandidatur muß durch den Kandidaten bestätigt werden.
    • Es muß über alle Kandidaten mit ja oder nein abgestimmt werden. Nur Kandidaten, die mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten, können in den Vorstand gewählt werden. Die Wahl endet, wenn alle gewählten Kandidaten die Wahl annehmen.
  10. Diese Geschäftsordnung kann von der Mitgliederversammlung, auf Antrag mindestens eines Mitglieds, mit einfacher Mehrheit geändert werden.