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Hinaus in die Welt: Internationale Freiwilligendienste

 

Informationen für „Ausreisewillige

 

1. Was ist ein Internationaler Freiwilligendienst? Und welche Arten und Programme gibt es?

Internationale Freiwilligendienste bieten engagierten Menschen die Möglichkeit sich im Ausland tatkräftig für Frieden, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Durch die Mitarbeit in einem sozialen, ökologischen oder kulturellen Projekt erhalten Freiwillige tiefe Einblicke in fremde Kulturen und Lebenswelten, meist abseits der touristischen Pfade. Gewonnene Sprachkenntnisse sowie erworbene soziale und interkulturelle Kompetenzen sind heute für das weitere berufliche und private Leben mehr von Bedeutung denn je. Internationale Freiwilligendienste verstehen sich deshalb heute als Lerndienste. Ein abgeschlossenes Studium oder eine Berufsausbildung werden in der Regel von den Freiwilligen nicht erwartet. Im Vordergrund stehen die Motivation in den Projekten mit anzupacken und die Bereitschaft sich auf Neues einzulassen.

Ein Internationaler Freiwilligendienst ist eine besondere Form des ehrenamtlichen Engagements: Er beruht auf einem (meist vertraglich geregelten) Übereinkommen und ist zeitlich befristet. Die meisten Dienste dauern zwischen drei und 24 Monaten. Organisiert werden Internationale Freiwilligendienste von in Deutschland ansässigen Entsendeorganisationen. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Freiwilligendienst, stellen das Bindeglied zum lokalen Projektträger im Einsatzland dar und begleiten die Freiwilligen von der Zeit vor der Ausreise bis nach der Rückkehr pädagogisch, meist in Form von Seminaren. Bei den Entsendeorganisationen handelt es sich in der Regel um entwicklungspolitisch aktive Vereine, Jugendverbände, Einrichtungen der Kirche oder sonstige zivilgesellschaftliche Gruppierungen. Es gibt aber auch einige staatliche Organisationen, die einen Internationalen Freiwilligendienst anbieten.

Die Projekte, in denen die Freiwilligen ihren Dienst leisten, können unterschiedlicher nicht sein: Mitarbeit in einem Waisenhaus in Uganda, Unterstützung von landlosen Kleinbauern in Brasilien, Begleitung von indigenen Menschenrechtsaktivisten in Guatemala, Schutzprojekte für den Regenwald in Indonesien, um nur einige mögliche Einsatzstellen zu nennen. Durchgeführt werden diese Projekte von einem lokalen Träger im Einsatzland. Dieser kann Ableger der deutschen Entsendeorganisation sein, meistens handelt es sich jedoch um eine unabhängige lokale Nichtregierungsorganisation aus der dort beheimateten Zivilgesellschaft. Der lokale Projektträger organisiert den Freiwilligeneinsatz vor Ort, die Freiwilligen werden während des Dienstes von seinen Mitarbeitern betreut.

Bei den Internationalen Freiwilligendiensten kann zwischen zwei rechtlich grundlegend verschiedenen Freiwilligendienst-Arten unterscheiden werden: der geregelte und der ungeregelte Internationale Freiwilligendienst. Beiden Dienstarten können eine Reihe an Freiwilligendienst-Programmen zugeordnet werden:

Geregelte Freiwilligendienste beruhen auf gesetzlich festgelegten Bestimmungen und/oder auf Richtlinien der zuständigen Ministerien. Wesentliche Rahmenbedingungen des Freiwilligeneinsatzes sind hier verbindlich geregelt. Geregelte Dienste  werden – mit Ausnahme des Anderen Dienstes im Ausland (ADiA) – mit öffentlichen Geldern gefördert. Neben ADiA gehören zu den geregelten Freiwilligendiensten der Europäische Freiwilligendienst (EFD), das Freiwillige Soziale – bzw. Ökologische Jahr im Ausland (FSJ/FÖJ), der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD), sowie die Programme kulturweit und weltwärts.

Ungeregelte Freiwilligendienste hingegen beruhen ausschließlich auf einem privatrechtlichen Übereinkommen zwischen dem Freiwilligen und der Entsendeorganisation. Sie werden in aller Regel nicht aus öffentlichen Mitteln bezuschusst, wodurch der finanzielle Eigenanteil der Freiwilligen bei dieser Dienstart meist höher ist, als bei den geregelten Freiwilligendienstprogrammen. Zu den ungeregelten Diensten zählen bspw. das ASA-Programm, der Evangelische Freiwilligendienst Diakonisches Jahr im Ausland (DJiA), das Missionar/in auf Zeit-Programm (MaZ) verschiedener katholischer Missionarsorden, die sog. Workcamps mit meist sehr kurzen Einsätzen sowie alle anderen Vermittlungen von deutschen Entsendeorganisationen, die nicht auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Allerdings gilt anzumerken, dass auch bei eigentlich ungeregelten Programmen wie DJiA und MaZ mittlerweile viele Einsatzstellen über die o. g. geregelten Programme gefördert werden. In einem solchen Fall gelten für die Freiwilligen dann natürlich die Rahmenbedingungen des jeweiligen geregelten Freiwilligendienstprogramms. Zu beachten ist auch, dass bei den Entsendeorganisationen ungeregelter Freiwilligendienste neben ideell ausgerichteten Trägern (die finanziellen Eigenanteile des Freiwilligen dienen hier zur Kostendeckung) nach wie vor kommerzielle Anbieter existieren, die auf ökonomischen Gewinn ausgerichtet sind.

Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen den geregelten und ungeregelten Freiwilligendienstprogrammen meist erheblich. Aber auch innerhalb der Gruppe der geregelten Programme gibt es z. T. deutliche Unterschiede. Die Bedingungen und Leistungen ungeregelter Freiwilligendienste schließlich, variieren aufgrund fehlender allgemeinverbindlicher Regelungen von Entsendeorganisation zu Entsendeorganisation so stark, dass sie meist nur im Einzelfall geprüft werden können. Die Entscheidung für ein Programm hat somit Auswirkungen auf die Finanzierung des Dienstes, die Absicherung des Freiwilligen (Versicherungsschutz), den Kindergeldanspruch während des Dienstes und nach der Rückkehr sowie auf Art und Umfang des pädagogischen Begleitprogramms. So wird bei allen o.g. geregelten Internationalen Freiwilligendienstprogrammen Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Während eines ungeregelten Freiwilligendienstes hingegen besteht grundsätzlich kein Kindergeldanspruch. Hier endet der Kindergeldbezug spätestens nach einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Zeiten mit Kindergeldanspruch. Ob für eine Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) oder für die Ausbildungssuche der Kindergeldanspruch bis 25 Jahre im Anschluss an einen ungeregelten Freiwilligendienst wieder auflebt, ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle zu klären. Es empfiehlt sich, sich mit dem Thema frühzeitig zu befassen, d.h. noch vor der Entscheidung für einen Freiwilligendienst. Im ungünstigen Fall droht der Verlust des Kindergeldes über Jahre hinweg. Gleiches gilt für den Familien-bzw. Ortszuschlag im Gehalt der Eltern. Auch hier sollte frühzeitig Kontakt zur zuständigen Stelle aufgenommen werden.

Darüber hinaus gibt es zwischen den Programmen Unterschiede im Hinblick auf die Einsatzdauer, auf Altersbeschränkungen sowie auf andere Zugangsvoraussetzungen. Andere Aspekte wie Bewerbungsfristen oder notwendige Sprachkenntnisse werden häufig von den Entsendeorganisationen in Absprache mit den lokalen Projektträgern festgelegt. Hierzu gilt es bei den Entsendeorganisationen konkret anzufragen. Bei kirchlichen Trägern kann die Konfessionszugehörigkeit eine Rolle spielen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass bei geregelten Diensten die wesentlichen Rahmenbedingungen durch Programmvorgaben standardisiert sind; bei ungeregelten Diensten die Ausgestaltung primär anbieterabhängig ist.

Den Überblick über die Rahmenbedingungen der verschiedenen Programme zu behalten, ist nicht leicht. Folgende Übersicht soll hierzu helfen: Freiwilligendienst-Programme im Vergleich (pdf)

Neben der Einhaltung von Programmvorgaben stellen viele Entsendeorganisationen die Qualität ihrer Dienste auf den Prüfstand und versuchen diese fortlaufend zu verbessern. Das Quifd-Siegel und die Teilnahme am fid-Netzwerk internationalQM-Prozess sind hierbei die bekanntesten Qualitätsmanagement-Gütesiegel. Die Zertifizierung steht grundsätzlich auch Anbietern von ungeregelten Diensten offen. Daneben gibt es auch eine Reihe an Netzwerken oder Verbünden, in denen sich Entsendeorganisationen zum Erfahrungsaustausch und zur Qualitätssicherung zusammenschließen.

Für junge Männer kann es von Vorteil sein, wenn die angetretene Freiwilligendienststelle als Anderer Dienst im Ausland (ADiA) anerkannt ist. Sollte die Aussetzung des Wehr-/Zivildienstes in Zukunft zurückgenommen werden, so können Freiwillige anerkannter ADiA-Stellen nicht mehr für den Zivildienst herangezogen werden, sofern der Dienst vor dem 23. Geburtstag angetreten wurde und min. elf Monate umfasste. Mittlerweile haben sich bspw. etliche weltwärts-Stellen zusätzlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als sog. Zivil-Ersatzdienst anerkennen lassen. Die Entsendung erfolgt hier unter den für die Freiwilligen vorteilhaften Rahmenbedingungen des weltwärts-Programms.

 

2. Mit welchen Fragen muss ich mich vor der Ausreise befassen? Was ist zu erledigen?

3. Welche Entsendeorganisationen gibt es in Bayern?

4. Stellendatenbanken & Links

5. Und was kommt danach? Vom Freiwilligen zum Rückkehrer

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